Kreislaufwirtschaft & Ressourcenwende: Die NRW-Plastik-Lenkungsabgabe

NRW ist als Industrie- und Recyclingland prädestiniert, Vorreiter einer echten Marktwirtschaft ohne Müllberge zu werden. Wir ersetzen bürokratische Auflagen durch eine verbrauchernahe und herstellerbezogene Ressourcen- und Einweg-Lenkungsabgabe.

  • Besteuerung von Primärplastik (Neukunststoffe): Erhebung einer Abgabe von 1,20 € pro kg auf die Erstvermarktung von fossil basiertem Neukunststoff im Inland. Recyceltes Plastik (Rezyklat) bleibt vollständig steuerbefreit, womit Sekundärrohstoffe sofort wettbewerbsfähig werden.
  • Gestaffelte Eco-Modulation (Material-TÜV):
    • Kategorie A (Kreislauffähiges Monomaterial): Standard-Steuersatz (1,20 €/kg).
    • Kategorie B (Nicht recycelbare Verbundstoffe): Strafsteuersatz von 2,50 €/kg für schwer trennbare Materialien.
    • Kategorie C (Mehrweg & zertifiziertes Kreislaufmaterial): 0,00 €/kg.
  • Einweg-Neutralität: Gleiche Regeln für alle Einweg-Verpackungsarten im Einzelhandel, um ein Ausweichen auf ökologisch nicht nachhaltige Einweg-Alternativesubstanzen zu verhindern.
  • Unbürokratische Erfassung & Zweckbindung: Keine Belastung für kleine Händler – die Erfassung erfolgt direkt beim Erstinverkehrbringer/Hersteller über die Datenbank des Verpackungsregisters (LUCID).
  • Direkter Nutzen für Bürger & Kommunen in NRW: Die Einnahmen fließen gezielt in den Aufbau von Mehrweg-Spül- und Logistikzentren in NRW, die Förderung regionaler Unverpackt-Initiativen sowie in die direkte Senkung der Abfallgebühren für Privathaushalte, die konsequent Müll trennen.
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