Bürokratieabbau, Digitalisierung & Schlanker Staat: Der digitale Service-Staat

Der Staat muss vom lähmenden Vormund zum effizienten Dienstleister für Bürger und Wirtschaft werden. Wir ersetzen analoge Zettelwirtschaft, Doppelstrukturen, ausufernde Regulierung und starre Paragrafen-Willkür durch ein digitales, transparentes und praxistaugliches Verwaltungssystem.

                  DER DAD-SERVICE-STAAT
┌──────────────────────────────────────────────────────┐
│  DIGITAL-FIRST (One-Only-Prinzip & Wallet)          │
│  ➔ Bürger geben Daten nur 1-mal an Behörden weiter   │
│  ➔ Digitale Identität & automatische Genehmigungen   │
└──────────────────────────┬───────────────────────────┘
                           │
                           ▼ führt zu
┌──────────────────────────────────────────────────────┐
│  SCHLANKER STAAT & PRAXISNAHES BAURECHT             │
│  ➔ "One in, Two out" bei neuen Gesetzen              │
│  ➔ Schutz von Bestandseigentum (§ 35 BauGB Reform)   │
│  ➔ Fokus der Beamten auf Beratung statt Aktenwälzen  │
└──────────────────────────────────────────────────────┘

1. Das „Once-Only“-Prinzip & Die Bürger-Wallet

Bürger und Unternehmen dürfen vom Staat nicht länger als unbezahlte Verwaltungshelfer missbraucht werden.

  • Einmalige Dateneingabe („Once-Only“): Nachweise, Adressänderungen oder Angaben zu Familienständen werden zentral, verschlüsselt und DSGVO-konform in der digitalen Bürger-Wallet hinterlegt. Wenn eine Behörde Daten benötigt, fordert sie diese mit Zustimmung des Bürgers direkt bei der zuständigen Stelle an. Die Pflicht zur doppelten Einreichung entfällt ersatzlos.
  • Vollständige digitale Barrierefreiheit: Jede Verwaltungsleistung – von der Gewerbeanmeldung über das BAföG bis zur Kfz-Zulassung – muss Ende-zu-Ende digital über das Smartphone oder den PC innerhalb von fünf Minuten abgewickelt werden können.
  • Automatisierte Genehmigungsfiktion: Wenn die Verwaltung über Anträge (z. B. Bauanträge, Betriebsgenehmigungen) nicht innerhalb einer gesetzlichen Frist von maximal 6 Wochen entscheidet, gilt der Antrag automatisch als genehmigt.

2. Praxisnahes Baurecht: Schutz von Familieneigentum & Ende der Außenbereich-Willkür

Das aktuelle Baugesetzbuch (§ 35 BauGB) entwertet Familieneigentum und verhindert pragmatischen Wohnraum durch weltfremde Vorgaben. Es ist Bürgern nicht vermittelbar, wenn auf der einen Straßenseite ganze Neubaugebiete genehmigt werden, Eigentümer bestehender Häuser im sogenannten Außenbereich aber weder aus-, umbauen noch energetisch modernisieren dürfen.

  • Bestandsschutz modernisieren: Wer ein bestehendes Wohngebäude erbt, kauft oder besitzt, erhält das verbriefte Recht, dieses Gebäude flexibel umzubauen, zu erweitern und energetisch zu sanieren – unabhängig von starren Außengebietsgrenzen.
  • Gleichbehandlungsanspruch bei Nachbarbebauung: Wenn in unmittelbarer Nachbarschaft oder in derselben Straße Neubauten oder Erweiterungen genehmigt werden, gilt für bestehende Grundstücke automatisch ein rechtlicher Anspruch auf analoge Baugenehmigungen.
  • Umnutzung erleichtern statt Verfall errzwingen: Altbauten im Außenbereich müssen unbürokratisch für Wohnzwecke oder kleingewerbliche Nutzung angepasst werden dürfen. Der Schutz der Natur darf nicht länger als Vorwand dienen, um bestehende Bausubstanz verfallen zu lassen.

3. „One in, Two out“: Echte Deregulierung statt Bürokratie-Monster

Gesetze und Verordnungen müssen wieder verständlich, praxisnah und in ihrer Gesamtzahl begrenzt sein.

  • Das Abbau-Gebot („One in, Two out“): Für jede neue Verordnung oder gesetzliche Vorgabe müssen in demselben Ressort mindestens zwei bestehende Regelungen ersatzlos gestrichen werden.
  • Gültigkeitsablauf für Gesetze („Sunset-Klausel“): Neue Gesetze erhalten standardmäßig ein automatisches Ablaufdatum nach spätestens 10 Jahren. Sie verlängern sich nur, wenn ihre Wirksamkeit und ihr Nutzen wissenschaftlich nachgewiesen und vom Parlament explizit bestätigt werden.
  • Paragrafen-Bremse für den Mittelstand: Kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) werden von statistischen Berichtspflichten weitgehend befreit. Dokumentationspflichten werden vollständig digitalisiert und auf ein absolutes Minimum reduziert.

4. Effiziente Verwaltung & Digitaler Bundes-Standard

Ein schlanker Staat setzt auf einheitliche Standards, moderne IT-Architekturen und die Entlastung des öffentlichen Dienstes.

  • Einheitliche Software-Plattform statt 16-Länder-Sonderwege: Der Föderalismus darf nicht als Ausrede für 16 verschiedene, inkompatible IT-Systeme dienen. Es gilt eine verbindliche Open-Source-Plattform für alle Bundesländer und Kommunen.
  • KI-gestützte Sachbearbeitung: Routineentscheidungen und Prüfprozesse in Finanz- und Sozialbehörden werden durch KI-Systeme unterstützt. Dadurch werden Bearbeitungszeiten von Monaten auf Sekunden reduziert.
  • Fokus auf Menschen statt Akten: Die freiwerdenden Kapazitäten im öffentlichen Dienst werden gezielt dorthin verlagert, wo menschliche Expertise unverzichtbar ist: in Schulen, Kitas, Bürgerberatung, Polizei und Pflege.

5. Finanzielle & Gesellschaftliche Wirkung

HandlungsfeldStatus Quo (Heute)DAD-Neuregelung
Bürger-KontaktZettelwirtschaft, Terminstau im Amt, Mehrfacheingabe gleicher Daten.Bürger-Wallet: 100 % digitale Abwicklung rund um die Uhr in wenigen Minuten.
Baurecht (§ 35 BauGB)Bau- und Umbauverbote im Außenbereich entwerten Eigentum trotz Nachbarbebauung.Bestandsschutz & Gleichbehandlung: Freie Fahrt für Aus-, Umbau und Sanierung von Altbestand.
GenehmigungenMonatelange Wartezeiten hemmen Investitionen und Bauvorhaben.6-Wochen-Frist: Automatisierte Genehmigung bei Fristüberschreitung.
RegulierungsdichteAusufernde Gesetzesflut belastet Mittelstand und Bürger.„One in, Two out“ & Sunset-Klauseln: Stetiger Abbau überflüssiger Vorgaben.
VerwaltungskostenHohe administrative Kosten durch ineffiziente Prozesse und Doppelstrukturen.Milliarden-Einsparung: Reduktion von Verwaltungskosten um geschätzt 15–20 Mrd. € p.a.
Nach oben scrollen